Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung beim Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Klimaschutz, Umwelt Nachhaltigkeit, Stand: 16.04.2024

Entwicklung eines bahnspezifischen Standards für Wasserstoffanwendungen in Schienenfahrzeugen

Wasserstoff Antrieb bei Triebzug

Beschreibung

Mit dem verstärkten Einsatz alternativer Antrieben im Schienenverkehr ergeben sich sowohl neue Anforderungen an den Bau und Betrieb der Tankinfrastruktur als auch an die Komponenten der Schienenfahrzeuge selbst. Insbesondere die Anwendung der Wasserstoff-Brennstoffzellen-Technologie in Schienenfahrzeugen und der daraus resultierende Umgang mit Wasserstoff erfordern andere Sicherheitsmaßnahmen als der Umgang mit Kraftstoffen wie beispielsweise Diesel. Um die Sicherheit von Wasserstofffahrzeugen grundsätzlich zu gewährleisten, sind regulatorische und technische Vorgaben erforderlich.

Die technischen Normen und Vorschriften bilden den Rahmen für das Design und die Prüfung neuer Bauteile oder Systeme für aktive und passive Sicherheit. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung für Neu- und Umbaufahrzeuge, die im Anwendungsbereich der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) verkehren sollen, zuständig. Im bisherigen Zulassungsprozess für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Fahrzeuge wurde im Rahmen der Konformitätsbewertung auf technische Regelwerke und Normengruppen aus der Industrie (z. B. Druckgeräterichtlinie), Automobilbranche etc. zurückgegriffen.

Nahezu alle relevanten Regelwerke, die auf Wasserstoff und Brennstoffzellen anwendbar sind, basieren heute auf den europäischen Regelwerken (Richtlinien oder Verordnungen). Diese werden laufend weiterentwickelt und angepasst. Für H2-Brennstoffzellen-Systeme existieren jedoch keine direkt anwendbaren Normengruppen und Regelwerke für die Applikation in Schienenfahrzeugen, sodass für die Zulassung von Schienenfahrzeugen (Teilsystem H2-Brennstoffzellen inkl. Lithium-Ionen-Akku) Normen und technische Regeln aus der Industrie (z. B. Druckgeräteverordnung) oder den Automobilbereich herangezogen werden müssen. Die Anpassung und Entwicklung eines bahnspezifischen Standards für den Schienensektor würde den Zulassungsprozess vereinfachen, die Implementierung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien erleichtern und somit den Einsatz alternativer Antriebe im Schienenverkehr stärken.

Laufzeit, Auftragnehmer

Laufzeit: 12 Monate | Das Projekt wurde im Februar 2022 beendet.
Auftragnehmer: TÜV Rheinland Inter Traffic GmbH.

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